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Unionsbürger und Staatsangehörige der EWR-Staaten

 

Unionsbürger und Staatsangehörige des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) benötigen zur Einreise in das Bundesgebiet einen gültigen Ausweis. Die Anmeldung beim jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich, wenn ein längerfristiger Aufenthalt beabsichtigt ist. Für den freizügigkeitsberechtigten Aufenthalt muss der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln sichergestellt sein.

Familienangehörige von EU-Bürgern und Staatsangehörigen der EWR-Staaten aus Drittstaaten (Staaten, die nicht der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören) erhalten eine Aufenthaltskarte, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach fünfjährigem Aufenthalt kann EU/EWR-Bürgern eine Daueraufenthaltsbescheinigung und Familienangehörigen aus Drittstaaten eine Daueraufenthaltskarte bei Vorliegen der Voraussetzungen ausgestellt werden.

 

Ansprechpartner/-innen

EU-Sachgebiet

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EU-Sachgebiet

Frau El Aissaoui
Tel: +49 241 5198-3329
Fax: +49 241 5198-83306
Raum: 307

EU-Sachgebiet

Frau Dzajic
Tel: +49 241 5198-3357
Fax: +49 241 51988-83306
Raum: 308